Zertifizierter Sachverständiger · DIN EN ISO/IEC 17024

Legionellenbefund oder Betreiberpflichten? Ich erstelle unabhängige Risikoabschätzungen.

Nico Brümmer — zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene. Seit 8 Jahren ausschließlich gutachterlich tätig — kein Interessenkonflikt durch Sanierungs- oder Vertriebsleistungen. Für Betreiber, Vermieter und Hausverwaltungen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen.

19 J.
Berufserfahrung
8 J.
Selbstständig
250 km
Einsatzradius
400+
Gutachten erstellt
Qualifikationsnachweise
DIN EN ISO/IEC 17024
EU-Cert: 1-19-1102 · Personenzertifizierung
VDI/DVGW 6023 · Kategorie A
Hygiene in Trinkwasser-Installationen
Risikoabschätzung §51 TrinkwV
VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 (2018)
Anlagenmechaniker SHK
Sanitär · Heizung · Klimatechnik
Staatl. gepr. Techniker HLK
Heizungs- · Lüftungs- · Klimatechnik

Unabhängigkeitshinweis: Meine Gutachten werden weisungsfrei und unparteiisch erstellt. Ich verfolge keinerlei wirtschaftliche Interessen im Bereich Vertrieb, Planung oder Sanierung.

DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierungs-Siegel Nico Brümmer EU-Cert Logo Cert-Nr 1-19-1102
DIN EN ISO/IEC 17024
EU-Cert: 1-19-1102
VDI/DVGW 6023 Kat. A
19 Jahre Berufserfahrung
Mitglied DVGW · Nr. 532.578
Ausschließlich gutachterlich

Was beschreibt Ihre Situation am besten?

Klicken Sie auf Ihre Situation — ich zeige Ihnen die nächsten Schritte.

Legionellenbefund erhalten
Laborergebnis über 100 KBE/100 ml — was muss ich jetzt tun?
Sofortmaßnahmen →
Schreiben vom Gesundheitsamt
Behördliche Aufforderung erhalten — Fristen, Pflichten, Reaktion.
Nächste Schritte →
Schwermetalle im Trinkwasser
Blei, Nickel oder Kupfer — Grenzwerte, Ursachen, Maßnahmen.
Mehr erfahren →
Betreiberpflichten unklar
TrinkwV 2023: Was muss ich als Eigentümer oder Verwalter beachten?
Pflichten prüfen →
Risikoabschätzung beauftragen
Unabhängige Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV — zertifiziert, behördenkonform.
Leistung ansehen →
Andere Frage / Erstberatung
Kostenlose Ersteinschätzung — ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.
Kontakt aufnehmen →

In 3 Schritten zum Gutachten

Unkompliziert, transparent und rechtssicher — von der Anfrage bis zur Übergabe des fertigen Gutachtens.

01

Anfrage senden

Beschreiben Sie kurz Ihre Situation — per Formular, Telefon oder E-Mail. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.

Jetzt anfragen →
02

Ortsbesichtigung

Ich besichtige die Anlage vor Ort, führe die Systemanalyse durch und erhebe alle relevanten Befunde. Terminvereinbarung flexibel nach Ihren Möglichkeiten.

Rheinland-Pfalz · Baden-Württemberg · Hessen
03

Gutachten erhalten

Sie erhalten das vollständige, rechtssichere Sachverständigengutachten — behördenkonform, gerichtsverwertbar und mit konkreten Handlungsempfehlungen.

DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
Erstberatung anfragen →

5 Leistungsbereiche — ausschließlich gutachterlich

Alle Leistungen werden weisungsfrei, unparteiisch und auf Basis aktueller Normen (TrinkwV 2023, VDI 6023-1 (2023), DVGW W 551 (2020)) erbracht.

§51 TrinkwV 2023 | VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Bl. 2

Risikoabschätzung

Gutachterliche Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Risikoabschätzung bei Erreichen des Maßnahmenwerts für Legionellen (100 KBE/100 ml) — ereignisorientiert nach Befund oder systemorientiert als Prävention. Umfasst Ortsbesichtigung, Systemanalyse, Maßnahmenplan. Frühere Bezeichnung: „Gefährdungsanalyse" §16 Abs. 7 TrinkwV a.F.

Anfragen →
VDI 6023-1 (2023) | DVGW W 551 (2020)

Hygiene-Erstinspektion

Sachverständige Abnahme und Dokumentation des hygienischen Ist-Zustands bei Neubau, Sanierung oder Betreiberwechsel. Prüfung der Ausführung auf Konformität mit a.a.R.d.T., Freigabeempfehlung oder Benennung von Nachbesserungspflichten in Gutachtenform.

Anfragen →
§42 TrinkwV 2023 | DVGW W 551 (2020)

Festlegung Probenahmestellen

Sachverständige Auswahl und schriftliche Dokumentation repräsentativer Probenahmestellen. Falsch gewählte Stellen liefern systematisch falsche Ergebnisse — Grundlage jeder rechtssicheren Untersuchung nach §42 TrinkwV und jeder Risikoabschätzung.

Anfragen →
VDI 6023-1 (2023) | §§13,15 TrinkwV 2023

Instandhaltungs- & Hygieneplan

Sachverständige Erstellung des individuellen, risikobasierten Hygieneplans: Wartungsintervalle, Spülpläne, Temperaturüberwachung, Dokumentationsvorlagen. Nachweis des bestimmungsgemäßen Betriebs gegenüber Gesundheitsamt und Versicherungen.

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DIN EN ISO/IEC 17024 | ZPO §485 ff.

Sachverständigengutachten

Privatgutachten zur Ursachenermittlung und Mängelbeurteilung, selbstständige Beweisverfahren nach §485 ZPO, Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Streitbeilegung sowie Gegengutachten. Gerichtsverwertbar, weisungsfrei, unparteiisch.

Anfragen →

Nico Brümmer — Ihr Sachverständiger

Zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene (DIN EN ISO/IEC 17024). Seit 8 Jahren ausschließlich gutachterlich tätig — kein Interessenkonflikt durch Sanierungs- oder Vertriebsleistungen. Sitz in Ludwigshafen am Rhein.

Krankenhäuser Seniorenheime Kitas Schulen Hotels Wohnanlagen
Mehr über mich → Jetzt anfragen →

Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg & Hessen

~250 km Radius · Ludwigshafen

Als Sachverständiger mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein bin ich im gesamten Rhein-Neckar-Raum und darüber hinaus in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen tätig. Bei Bedarf auch darüber hinaus.

Schwerpunkte: Risikoabschätzungen nach §51 TrinkwV, Hygiene-Erstinspektionen und Sachverständigengutachten.

Regelmäßige Einsatzorte

Ludwigshafen
Mannheim
Heidelberg
Frankfurt
Wiesbaden
Mainz
Darmstadt
Karlsruhe
Freiburg
Stuttgart
Heilbronn
Koblenz
Kaiserslautern
Trier
Ulm

Kostenlose Praxis-Unterlagen

Checklisten, Leitfäden und Vorlagen für Betreiber — kostenlos als PDF oder Excel.

Betreiber-Checkliste Leitfaden Risikoabschätzung Betriebsbuch Trinkwasser
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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV und wann bin ich verpflichtet?
Bei Erreichen des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen (100 KBE/100 ml) sind Betreiber nach §51 Abs. 1 TrinkwV 2023 unverzüglich zur Erstellung einer schriftlichen Risikoabschätzung verpflichtet — ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt. Die Risikoabschätzung ersetzt seit der TrinkwV-Novelle die frühere „Gefährdungsanalyse". Ein zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) erstellt das Gutachten weisungsfrei und ohne Interessenkonflikt.
§51 Abs. 1 TrinkwV 2023 | VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Wer darf eine Risikoabschätzung erstellen — und worauf muss ich achten?
Als objektiver Qualitätsnachweis anerkannt sind: Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, VDI/DVQST-zertifizierter Sachverständiger TWH oder öffentliche Bestellung. Entscheidend ist die Unabhängigkeit: Ein Sachverständiger, der auch Sanierungsleistungen anbietet, ist strukturell befangen. Gerichte können Gutachten befangener Sachverständiger ablehnen.
DIN EN ISO/IEC 17024 | UBA-Empfehlung 2012
Alle Fragen & Antworten →

Anfrage stellen — unverbindlich

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen — Art des Gebäudes, Anlass (z.B. Legionellenbefund, Neubauübergabe, Rechtsstreit) und Ihre Kontaktdaten. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Standort / Einsatzgebiet
Ludwigshafen · RLP · BaWü · Hessen
Einsatzgebiet
RP, BW, Hessen

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Laborbericht hier ablegen oder klicken PDF-Datei Ihres Legionellen- oder Trinkwasseranalyseberichts
Der Laborbericht hilft mir, Ihnen schneller ein konkretes Angebot zu erstellen. Ihre Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.