Systematische Zustandsbewertung der Trinkwasser-Installation

Die Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023-1 ist keine Routineuntersuchung, sondern eine umfassende, systemische Bestandsaufnahme Ihrer gesamten Trinkwasser-Installation. Sie wird durchgeführt, wenn der Hygienezustand einer Anlage erstmalig oder nach wesentlichen Änderungen systematisch bewertet werden soll.

Im Unterschied zur anlassbezogenen Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV (die nach einem Befund erforderlich ist) ist die Hygiene-Erstinspektion präventiv. Sie schafft eine belastbare Grundlage für alle weiteren Hygienemaßnahmen.

Was wird bei der Hygiene-Erstinspektion geprüft?

AnlagendokumentationPrüfung vorhandener Pläne, Bestandsaufnahme vor Ort
TemperaturverhältnisseWarm- und Kaltwasser, Speicher, Leitungsführung
Stagnationsgefährdete BereicheTotstränge, selten genutzte Zapfstellen, Blindleitungen
Materialien & WerkstoffeTrinkwassereignung der verbauten Materialien
Dämmung der LeitungenWärmeschutz Kalt-, Wärmeschutz Warmwasserleitungen
WartungszustandLetzte Wartungen, Nachweise, offene Mängel
VDI 6023-1 DVGW W 551 (2020) DIN EN 806

Hygiene-Erstinspektion vs. Risikoabschätzung — was ist der Unterschied?

Hygiene-Erstinspektion VDI 6023-1

  • Präventiv — ohne konkreten Anlass oder Befund
  • Systematische Gesamtbewertung der Anlage
  • Grundlage für den Instandhaltungsplan
  • Empfohlen bei Betriebsübernahme, nach Umbau, bei ungeklärtem Hygienezustand
  • Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber fachlich dringend empfohlen
  • Ergebnis: Hygieneinspektion mit Mängelbericht und Empfehlungen

Wann ist eine Hygiene-Erstinspektion sinnvoll?

  • Übernahme eines Gebäudes oder Betriebs
  • Nach wesentlichem Umbau oder Sanierung der Trinkwasseranlage
  • Wenn kein aktueller Überblick über den Anlagenzustand besteht
  • Als Grundlage für Versicherungen oder Zertifizierungen
  • Wenn frühere Untersuchungen Auffälligkeiten gezeigt haben

Risikoabschätzung §51 TrinkwV 2023

  • Anlassbezogen — nach Erreichen des Maßnahmenwerts (100 KBE/100 ml)
  • Gesetzlich vorgeschrieben (Pflicht)
  • Fokus auf Ursache des Befunds und Maßnahmen
  • Unverzüglich nach Befunderhalt einzuleiten
  • Ergebnis: Sachverständigengutachten mit priorisiertem Maßnahmenplan

In der Praxis kann eine Hygiene-Erstinspektion einer Risikoabschätzung vorgelagert werden — wenn beide Leistungen in einem Zuge erbracht werden, spart das Zeit und Kosten.

Wie läuft eine Hygiene-Erstinspektion ab?

1

Anfrage und Klärung des Umfangs

Sie beschreiben mir Ihre Anlage und Ihr Ziel. Ich kläre, welcher Umfang der Inspektion sinnvoll ist und gebe Ihnen eine Kostenschätzung.

2

Unterlagenanalyse

Ich sichte Baupläne, frühere Untersuchungsberichte, Wartungsnachweise und Anlagendokumentation — soweit vorhanden.

3

Ortsbesichtigung und Bestandsaufnahme

Systematische Begehung der gesamten Anlage: Heizungsraum, Speicher, Verteilleitungen, Entnahmestellen, Dachboden. Dokumentation aller relevanten Befunde.

4

Bewertung und Berichterstellung

Ich bewerte alle erhobenen Befunde nach VDI 6023-1 und erstelle einen strukturierten Inspektionsbericht mit Mängelliste und priorisierten Handlungsempfehlungen.

5

Übergabe und Begleitung

Sie erhalten den vollständigen Bericht. Ich erläutere die Ergebnisse und stehe für Rückfragen zur Verfügung. Auf Wunsch begleite ich die Umsetzung der Maßnahmen.

Häufige Fragen

Bin ich zur Hygiene-Erstinspektion verpflichtet?
Die Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023-1 ist als solche gesetzlich nicht direkt vorgeschrieben — sie ist eine technische Norm, keine gesetzliche Pflicht. Allerdings verlangen viele Versicherungen, Behörden oder Zertifizierungsstellen eine solche Inspektion. Zudem erfüllen Sie damit die allgemeine Betreiberpflicht, den Hygienezustand Ihrer Anlage zu kennen und zu dokumentieren.
VDI 6023-1 | §50 TrinkwV 2023
Wie unterscheidet sich die Hygiene-Erstinspektion von einer normalen Wartung?
Die Wartung durch einen Handwerksbetrieb prüft und instand hält einzelne Komponenten. Die Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023-1 hingegen bewertet das gesamte System aus hygienischer Sicht — inklusive Planung, Betrieb, Nutzungsgewohnheiten und systemischer Risiken. Sie ist eine sachverständige Gesamtbewertung, keine handwerkliche Leistung.
Kann die Hygiene-Erstinspektion zusammen mit der Risikoabschätzung beauftragt werden?
Ja — und das ist oft sinnvoll. Wenn bei einem Legionellenbefund ohnehin eine Ortsbesichtigung stattfindet, kann ich gleichzeitig eine umfassendere Zustandsbewertung vornehmen. Das spart Zeit und ermöglicht eine vollständigere Einschätzung der Anlage. Sprechen Sie mich an — ich stimme den Umfang individuell auf Ihre Situation ab.

Hygiene-Erstinspektion anfragen

Ich prüfe Ihre Trinkwasser-Installation systematisch und normkonform — damit Sie wissen, wo Ihre Anlage steht und was als nächstes zu tun ist.