Sofortpflicht ohne Aufforderung

Nach §51 Abs. 1 TrinkwV 2023 müssen Betreiber unverzüglich handeln, sobald der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml erreicht wird — unabhängig davon, ob das Gesundheitsamt sich bereits gemeldet hat. Warten Sie nicht auf ein Behördenschreiben.

Wer gilt als Betreiber im Sinne der TrinkwV?

Betreiber im Sinne der Trinkwasserverordnung ist, wer eine Trinkwasser-Installation betreibt, aus der Wasser für Andere abgegeben wird. Das sind in erster Linie:

  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen (ab 6 Entnahmestellen und zentraler Warmwasserbereitung)
  • Hausverwaltungen und WEGs (für Gemeinschaftsanlagen)
  • Betreiber von Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen und Kitas
  • Hotel- und Gastronomiebetriebe
  • Betreiber von Sportstätten, Bädern und gewerblichen Einrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen mit zentraler Warmwasserversorgung

Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, sind nicht betreiberpflichtig — es sei denn, sie vermieten Teile davon.

§3 Nr. 2 TrinkwV 2023 §50 TrinkwV 2023

Was muss wann erledigt sein?

Die TrinkwV 2023 kennt verschiedene Fristen — je nach Befundhöhe und Maßnahmentyp. Unwissenheit schützt nicht vor Haftung.

sofort

Unverzüglich

Meldung an das Gesundheitsamt und Einleitung der Risikoabschätzung nach §51 Abs. 1 TrinkwV — ab dem Moment, in dem Sie den Befund kennen.

72 h

Meldepflicht

Überschreitung des Maßnahmenwerts muss spätestens 72 Stunden nach Kenntnis dem Gesundheitsamt gemeldet werden (§52 TrinkwV 2023).

4 Wo.

Risikoabschätzung

Viele Gesundheitsämter erwarten die fertige Risikoabschätzung innerhalb von 4 Wochen nach Befund. Frist variiert je nach Behörde und Befundhöhe.

Die richtige Reihenfolge nach dem Befund

Ein Legionellenbefund löst eine klare gesetzliche Handlungskette aus. Diese Reihenfolge ist nicht optional — sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

1

Befund prüfen: Welcher Wert ist überschritten?

Unterscheiden Sie zwischen technischem Maßnahmenwert (100 KBE/100 ml = Handlungspflicht) und Prüfwert (10 KBE/100 ml = erhöhte Aufmerksamkeit). Nur bei Erreichen des Maßnahmenwerts greifen die Pflichten nach §51 TrinkwV automatisch. Lesen Sie den Laborbericht genau — steht dort 100 KBE/100 ml oder mehr, sind Sie Handlungspflichtig.

2

Gesundheitsamt informieren

Melden Sie die Überschreitung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis dem zuständigen Gesundheitsamt (§52 TrinkwV 2023). Das Labor kann dies in manchen Fällen parallel tun — prüfen Sie, ob das geschehen ist.

3

Sachverständigen beauftragen

Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024 oder gleichwertig) mit der Erstellung der Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV 2023. Wichtig: Der Sachverständige darf keine wirtschaftlichen Interessen an Sanierungsmaßnahmen haben.

4

Nutzern mitteilen

Informieren Sie die betroffenen Nutzer (Mieter, Patienten, Gäste) entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsamts. Bei sehr hohen Befunden kann eine Sperrung oder Nutzungseinschränkung angeordnet werden.

5

Risikoabschätzung vorlegen und Maßnahmen umsetzen

Das fertige Gutachten wird dem Gesundheitsamt vorgelegt. Die darin empfohlenen Maßnahmen sind innerhalb der festgesetzten Fristen umzusetzen. Nachkontrollen durch Beprobung bestätigen den Erfolg.

Warum Legionellen gefährlich sind

Wie entstehen Legionellen in Trinkwassersystemen?

Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in Gewässern vorkommen. In Trinkwasser-Installationen können sie sich unter bestimmten Bedingungen massiv vermehren — insbesondere wenn die Wassertemperatur zwischen 25 °C und 50 °C liegt und der Wasseraustausch gering ist (Totstränge, wenig genutzte Zapfstellen).

Wann ist die Gefahr besonders groß?

  • Warmwasser wird unter 60 °C gehalten oder unregelmäßig erhitzt
  • Es gibt Totstränge oder selten genutzte Zapfstellen in der Anlage
  • Die Installation wurde unsachgemäß geplant oder ist veraltet
  • Wartungsintervalle werden nicht eingehalten
  • Dämmung der Leitungen ist mangelhaft oder fehlt

Wie gefährlich ist eine Infektion?

Legionellen können die Legionärskrankheit (schwere Lungenentzündung) auslösen. Die Sterblichkeitsrate liegt je nach Patientengruppe bei 5–30 %. Für Immungeschwächte, ältere Menschen und Raucher ist das Risiko besonders hoch. Übertragung erfolgt ausschließlich durch Einatmen von Wassertröpfchen (Aerosole), nicht durch Trinken.

Was bedeutet der Maßnahmenwert genau?

Der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml (Koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter) ist kein Gesundheitsgrenzwert, sondern ein technisch-hygienischer Auslösewert. Er zeigt an, dass die Anlage Mängel aufweist, die behoben werden müssen.

Wichtig: Auch Werte unterhalb des Maßnahmenwerts (also zwischen Prüfwert 10 KBE/100 ml und 99 KBE/100 ml) sind ein Warnsignal und sollten zum Anlass genommen werden, die Anlage zu überprüfen.

Haftet der Betreiber?

Ja. Der Betreiber trägt die Verkehrssicherungspflicht für seine Anlage. Wer nach einem Legionellenbefund nicht unverzüglich handelt, riskiert behördliche Anordnungen, Bußgelder und im Schadensfall erhebliche zivilrechtliche Haftungsansprüche. Selbst strafrechtliche Konsequenzen sind möglich, wenn Personen zu Schaden kommen.

Häufige Fragen

Muss ich meine Mieter informieren, wenn Legionellen gefunden wurden?
Ja. Das Gesundheitsamt gibt in der Regel konkrete Hinweise, wie und in welchem Umfang betroffene Nutzer zu informieren sind. Bei sehr hohen Befunden kann eine sofortige Warnung erforderlich sein. Als Betreiber tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht — auch gegenüber Ihren Mietern.
§52 TrinkwV 2023
Reicht es, die Anlage einfach mit Chlor zu spülen?
Eine Chlorierung oder thermische Desinfektion kann Legionellen kurzfristig reduzieren, beseitigt aber nicht die systemische Ursache. Ohne Risikoabschätzung und Behebung der Ursache (z. B. mangelhafte Dämmung, Totstränge, falsche Temperaturführung) werden die Legionellen zurückkehren. Desinfektionsmaßnahmen ersetzen die Risikoabschätzung nicht.
Was kostet eine Risikoabschätzung?
Die Kosten hängen von der Anlagengröße und Komplexität ab. Für ein typisches Mehrfamilienhaus liegen sie in einem vierstelligen Bereich. Ich gebe Ihnen nach einer kurzen Beschreibung Ihrer Anlage gerne eine unverbindliche Einschätzung. Die Kosten sind im Vergleich zu Bußgeldern, Behördenanordnungen oder zivilrechtlichen Haftungsansprüchen überschaubar.
Gilt die Untersuchungspflicht für jedes Haus?
Nein. Die regelmäßige Untersuchungspflicht nach §50 TrinkwV gilt für Betreiber von Trinkwasser-Installationen in bestimmten Gebäudetypen — Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung und mehr als 400 Liter Volumen oder mehr als 3 Liter Inhalt in den Verteilleitungen. Die genauen Kriterien finden Sie in §50 Abs. 1 TrinkwV 2023.
§50 TrinkwV 2023
Was passiert, wenn ich als Betreiber nicht handle?
Bei Untätigkeit kann das Gesundheitsamt nach §64 TrinkwV 2023 Anordnungen erlassen, Nutzungsverbote aussprechen und Bußgelder verhängen (bis zu 50.000 € nach §74 TrinkwV 2023). Im Schadensfall — also wenn jemand durch Legionellen aus Ihrer Anlage erkrankt — droht zivilrechtliche Haftung und unter Umständen Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung.
§64, §74 TrinkwV 2023

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