Handlungspflicht ohne Aufforderung

Nach §51 Abs. 1 TrinkwV 2023 müssen Betreiber unverzüglich handeln, sobald der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml erreicht wird — unabhängig davon, ob das Gesundheitsamt sich bereits gemeldet hat. Eine normkonforme Risikoabschätzung durch einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV — was dahintersteckt

Die Risikoabschätzung (bis 2023: „Gefährdungsanalyse") ist die gesetzlich vorgeschriebene sachverständige Bewertung einer Trinkwasser-Installation nach Erreichen des Maßnahmenwerts für Legionellen. Sie ist kein Formular, das ausgefüllt wird — sie ist ein individuelles Gutachten, das die systemische Ursache des Befunds identifiziert und einen priorisierten Maßnahmenplan enthält.

Checklisten-Gutachten oder Copy-Paste-Berichte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen des §51 Abs. 2 TrinkwV 2023 und der VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 nicht. Gesundheitsämter können solche Gutachten ablehnen.

Was muss die Risikoabschätzung enthalten?

Der Mindestinhalt ist in §51 Abs. 2 TrinkwV 2023 gesetzlich festgelegt:

Vollständige AnlagenbeschreibungSystemische Erfassung aller relevanten Anlagenteile
Dokumentierte OrtsbesichtigungVor-Ort-Inspektion der Anlage durch den Sachverständigen
Abweichungen von den a.a.R.d.T.Prüfung nach DVGW W 551 und VDI 6023-1
Alle Probenahme-ErgebnisseMit Entnahmestellen, Datum und Uhrzeit
Systemische GefährdungsbewertungUrsachenanalyse nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Priorisierter MaßnahmenplanKonkrete Handlungsempfehlungen mit Fristen
§51 TrinkwV 2023 VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 DVGW W 551 (2020) UBA-Empfehlung 2012

Ereignisorientiert oder systemorientiert — welche brauchen Sie?

Beide Varianten folgen demselben methodischen Vorgehen nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 und unterscheiden sich ausschließlich im Auslöser.

Ereignisorientierte Risikoabschätzung

Wird nach einem konkreten Auslöser erstellt: Erreichen des Maßnahmenwerts (100 KBE/100 ml) oder Behördenanordnung nach §64 TrinkwV. Gesetzlich vorgeschrieben — unverzüglich nach Befunderhalt.

§51 Abs. 1 TrinkwV 2023 · Pflicht

Systemorientierte Risikoabschätzung

Präventiv und ohne konkreten Anlass: vor Immobilientransaktionen, bei Betreiberwechsel, Nutzungsänderung oder als freiwillige Qualitätssicherung. Minimiert Haftungsrisiken proaktiv.

Prävention · Haftungsschutz

Ablauf der Risikoabschätzung

Die Risikoabschätzung ist ein individuelles Gutachten — kein Standardformular. Jede Anlage wird systemisch analysiert, nicht nach Schema F bewertet.

1

Anfrage & Ersteinschätzung

Sie schildern mir Ihre Situation — per Formular, Telefon oder E-Mail. Ich gebe Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine erste telefonische Einschätzung und erläutere das weitere Vorgehen.

2

Dokumentenanalyse

Ich sichte vorliegende Unterlagen: Laborberichte, Baupläne, frühere Gutachten, Wartungsnachweise. Laborbericht direkt im Kontaktformular anhängen spart Zeit.

3

Ortsbesichtigung & Systemanalyse

Ich besichtige die Anlage vor Ort, erhebe den Ist-Zustand, prüfe die Anlagentechnik gegen a.a.R.d.T. und dokumentiere alle relevanten Befunde. Termin flexibel nach Ihren Möglichkeiten.

4

Gutachtenerstellung

Ich erstelle das vollständige Gutachten — mit systemischer Gefährdungsbewertung, Ursachenbenennung und priorisiertem Maßnahmenplan nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2.

5

Übergabe & Begleitung

Sie erhalten das rechtssichere, behördenkonforme Sachverständigengutachten. Auf Wunsch begleite ich die Vorlage beim Gesundheitsamt und beantworte Rückfragen der Behörde.

Häufige Fragen zur Risikoabschätzung

Ab wann bin ich zur Risikoabschätzung verpflichtet?
Sobald der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml bei einer Legionellen-Untersuchung erreicht wird, sind Sie als Betreiber nach §51 Abs. 1 TrinkwV 2023 unverzüglich zur Erstellung einer schriftlichen Risikoabschätzung verpflichtet — ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt. Gleichzeitig sind weitere Untersuchungen zur Ursachenklärung einzuleiten.
§51 Abs. 1 TrinkwV 2023
Was ist der Unterschied zur früheren „Gefährdungsanalyse"?
Rein terminologisch: Die TrinkwV-Novelle vom 23.06.2023 (in Kraft seit 24.06.2023) hat den Begriff „Gefährdungsanalyse" (§16 Abs. 7 TrinkwV a.F.) durch „Risikoabschätzung" (§51 TrinkwV 2023) ersetzt. Inhaltlich und methodisch hat sich nichts geändert — das Vorgehen nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 bleibt maßgeblich. Die korrekte aktuelle Bezeichnung ist jedoch gesetzlich verbindlich.
§51 TrinkwV 2023 | §16 Abs. 7 TrinkwV a.F.
Wer darf eine Risikoabschätzung erstellen?
Als objektiver Qualitätsnachweis anerkannt sind: Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder VDI/DVQST-Zertifizierung. Entscheidend ist zudem die Unabhängigkeit: Ein Sachverständiger, der auch Sanierungs- oder Planungsleistungen anbietet, ist strukturell befangen. Warnsignal: Die Bezeichnung „zertifiziert nach §16 TrinkwV" ist rechtlich unsinnig — eine solche Zertifizierung existiert nicht.
DIN EN ISO/IEC 17024 | UBA-Empfehlung 2012
Kann das Gesundheitsamt meine Risikoabschätzung ablehnen?
Ja. Das Gesundheitsamt kann Gutachten ablehnen, die fachlich mangelhaft sind, von befangenen Sachverständigen erstellt wurden oder die gesetzlichen Mindestanforderungen des §51 Abs. 2 TrinkwV 2023 nicht erfüllen. Schätzungen von Überwachungsbehörden zufolge sind etwa 70 % aller vorgelegten Risikoabschätzungen fachlich mangelhaft.
§51 Abs. 2 TrinkwV 2023 | §64 TrinkwV 2023
Wie lange dauert die Erstellung einer Risikoabschätzung?
Das hängt von der Anlagengröße und Komplexität ab. Nach der Ortsbesichtigung erhalten Sie das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 5–10 Werktagen. Bei akuten Befunden mit behördlicher Fristsetzung ist eine beschleunigte Bearbeitung möglich — sprechen Sie mich direkt an.

Einsatzgebiet: Schwerpunkt Rhein-Neckar

Als Sachverständiger mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein bin ich für Betreiber in Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und dem gesamten Rhein-Neckar-Raum kurzfristig erreichbar. Für Risikoabschätzungen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen stehe ich ebenfalls zur Verfügung.

Ludwigshafen Mannheim Heidelberg Frankfurt Wiesbaden Mainz Karlsruhe Darmstadt Heilbronn Koblenz

Legionellenbefund erhalten?

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation — ich melde mich innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung. Keine Verpflichtung, keine Kosten für das Erstgespräch.