Hotels als Betreiber nach TrinkwV

Hotels, Pensionen, Ferienwohnungsanlagen und ähnliche Beherbergungsbetriebe sind nach §50 TrinkwV 2023 zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen verpflichtet. Als Betreiber sind Sie für die Trinkwasserqualität in Ihrer gesamten Anlage verantwortlich — Zimmer, Restaurant, Wellness, Pool-Umkleiden, Spa und alle Nebengebäude.

Besondere Risikofaktoren im Hotelbetrieb

  • Saisonale Schließungen: In ungenutzten Anlageteilen (Zimmer, Trakte) kann Wasser stagnierten — ideale Bedingungen für Legionellenwachstum. Vor Wiederinbetriebnahme: Spülung und Temperaturkontrolle.
  • Wellness & Spa: Whirlpools, Dampfbäder und Duschen in Spaanlagen sind besondere Hochrisikobereiche. Regelmäßige Desinfektion und engmaschige Kontrolle sind Pflicht.
  • Hohe Nutzungsschwankungen: Selten gebuchte Zimmer oder Konferenztrakte haben oft stehende Wassersäulen — ein Hauptrisikofaktor.
  • Komplexe Anlagen: Hotels haben oft weitverzweigte Trinkwassersysteme mit vielen Entnahmestellen — mehr Schwachstellen, mehr Kontrollanforderungen.

Was Sie tun müssen

  • Regelmäßige Legionellenuntersuchungen nach §50 TrinkwV beauftragen
  • Instandhaltungsplan nach VDI 6023-1 erstellen und einhalten
  • Selten genutzte Zapfstellen regelmäßig spülen (mindestens wöchentlich)
  • Warmwasser: ≥ 60 °C am Speicher, ≥ 55 °C am Zapfhahn
  • Bei Maßnahmenwertüberschreitung: Risikoabschätzung §51 TrinkwV beauftragen
§50 TrinkwV 2023 §51 TrinkwV 2023 DVGW W 551 (2020) VDI 6023-1

Warum Hotelbetreiber besonders handeln müssen

Reputationsrisiko ist real

Ein Legionellenfall in einem Hotel wird in der Regel öffentlich bekannt — durch das Gesundheitsamt, durch Medienberichte oder durch Plattformen wie TripAdvisor. Der Reputationsschaden kann erheblich sein und dauerhaft Buchungen kosten. Frühzeitiges, dokumentiertes Handeln ist auch aus Reputationsgründen entscheidend.

Haftungsrisiken

Erkrankt ein Gast an der Legionärskrankheit und kann der Infektionsweg auf Ihr Hotel zurückgeführt werden, haften Sie zivilrechtlich für alle Schäden — Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Im schlimmsten Fall droht ein strafrechtliches Verfahren. Ohne lückenlose Dokumentation Ihrer Hygienemaßnahmen ist eine Verteidigung kaum möglich.

Präventive Risikoabschätzung als Schutz

Viele Hotelbetreiber nutzen die systemorientierte (präventive) Risikoabschätzung als proaktiven Schutz — insbesondere:

  • Vor Betriebsübernahme oder Betreiberwechsel
  • Nach umfangreichen Umbaumaßnahmen
  • Nach langer Schließung (Renovierung, Saisonpause)
  • Als Nachweis gegenüber Versicherungen
  • Als Grundlage für eine Hygienezertifizierung

Die präventive Risikoabschätzung identifiziert Schwachstellen in der Anlage, bevor ein Befund entsteht — und schützt damit Gäste und Betreiber gleichermaßen.

Trinkwasserhygiene in Ihrem Hotel sichern

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