Besondere Schutzbedürftigkeit der Bewohner

Ältere Menschen, Immungeschwächte und Pflegebedürftige haben ein deutlich erhöhtes Risiko, an der Legionärskrankheit zu erkranken und daran zu sterben. Die Sterblichkeitsrate in dieser Personengruppe liegt bei bis zu 30 %. Als Betreiber tragen Sie eine besondere Schutzverantwortung.

Was gilt für stationäre Pflegeeinrichtungen?

Pflegeheime, Altenheime, Einrichtungen der Kurzzeitpflege und ähnliche stationäre Einrichtungen sind nach der Trinkwasserverordnung in einer besonderen Pflichtenkategorie. Als Einrichtungen, in denen Wasser an eine Vielzahl von Personen abgegeben wird — darunter besonders gefährdete Gruppen — gelten verschärfte Anforderungen.

Besondere Anforderungen für Pflegeeinrichtungen

  • Häufigere Beprobung als in Wohngebäuden (gemäß individuellem Probenahmeplan)
  • Sofortige Meldepflicht bei Maßnahmenwertüberschreitung an das Gesundheitsamt
  • Unverzügliche Erstellung der Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV 2023
  • Information der zuständigen Heimaufsichtsbehörde bei sicherheitsrelevanten Befunden
  • Besondere Sorgfalt bei Warmwassertemperaturen und Wartungsintervallen
  • Duschköpfe, Handbrausen und selten genutzte Zapfstellen regelmäßig spülen
§50 TrinkwV 2023 §51 TrinkwV 2023 DVGW W 551 (2020) VDI 6023-1

Spezifische Risikofaktoren in Pflegeeinrichtungen

Anlagentechnik in Pflegeheimen

Pflegeheime haben oft komplexe, weitverzweigte Trinkwasseranlagen mit vielen Entnahmestellen — Zimmer-Bäder, Pflegezimmer, Gemeinschaftsbäder, Küchenbereiche, Therapieräume. Jede nicht regelmäßig genutzte Entnahmestelle ist ein potenzieller Legionellen-Hotspot.

  • Badewannen und Duschköpfe in Pflegezimmern: regelmäßig spülen und desinfizieren
  • Warmwassertemperatur am Speicher mindestens 60 °C, am Zapfhahn mindestens 55 °C
  • Kaltwasserleitungen unter 25 °C halten — Dämmung prüfen
  • Besonderes Augenmerk auf Beatmungs- und Inhalationsbereiche

Was nach einem Befund zu tun ist

  • Sofortige Meldung an das Gesundheitsamt und die Heimaufsicht
  • Risikoabschätzung unverzüglich beauftragen
  • Bewohner und Angehörige informieren — in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt
  • Betroffene Zapfstellen ggf. sperren oder nur mit Schutzmaßnahmen nutzen
  • Dokumentation aller Maßnahmen lückenlos führen

Haftungsrisiken für Pflegeheimbetreiber

Im Schadensfall — wenn ein Bewohner durch Legionellen aus der Anlage erkrankt — trägt der Betreiber die Beweislast dafür, dass alle gesetzlichen Pflichten erfüllt wurden. Ohne lückenlose Dokumentation ist dieser Nachweis kaum zu führen. Es drohen:

  • Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Bewohnern oder Angehörigen
  • Strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung
  • Behördliche Auflagen oder temporäre Schließung durch die Heimaufsicht
  • Reputationsschäden und Vertrauensverlust

Präventive Risikoabschätzung

Pflegeheime müssen nicht auf einen Befund warten, um eine Risikoabschätzung zu beauftragen. Eine systemorientierte (präventive) Risikoabschätzung prüft die Anlage proaktiv, identifiziert Schwachstellen und empfiehlt Maßnahmen, bevor ein Befund entsteht. Das schützt die Bewohner und die Einrichtung.

Legionellenbefund in Ihrer Pflegeeinrichtung?

Ich helfe Pflegeheimen schnell und diskret — Risikoabschätzung, Behördenkommunikation, Maßnahmenbegleitung. Diskretion und schnelle Reaktionszeiten sind selbstverständlich.