Antworten vom Sachverständigen

Die folgenden Fragen werden mir in der Praxis am häufigsten gestellt. Die Antworten basieren auf der aktuellen Trinkwasserverordnung 2023 und den anerkannten Regeln der Technik.

Legionellen & Befunde

Was sind Legionellen und warum sind sie gefährlich?
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die natürlich in Süßwasser vorkommen und sich in warmem Wasser zwischen 25 und 45 °C besonders stark vermehren. Sie werden über feinste Wassertropfen (Aerosole) eingeatmet — etwa beim Duschen — und können eine schwere Lungenentzündung auslösen, die sogenannte Legionärskrankheit. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Raucher und immungeschwächte Personen. In Deutschland werden jährlich mehrere tausend Fälle gemeldet, die Dunkelziffer liegt deutlich höher.
TrinkwV 2023 | DVGW W 551
Ab welchem Wert muss ich handeln?
Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE (koloniebildende Einheiten) Legionellen pro 100 ml Trinkwasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, ist der Betreiber verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren und eine Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV durchführen zu lassen. Auch Werte knapp unter 100 KBE sollten Ernst genommen werden, da sie auf eine beginnende Kontamination hindeuten können.
§52 TrinkwV 2023 | Anlage 3 Teil II
Was passiert bei einem Legionellenbefund über 100 KBE/100 ml?
Bei einer Überschreitung des Maßnahmenwerts müssen Sie unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informieren und eine Risikoabschätzung durch einen qualifizierten Sachverständigen beauftragen. Die Risikoabschätzung bewertet die Anlage hinsichtlich technischer Mängel, Stagnationsstrecken und Temperaturführung. Auf dieser Basis werden konkrete Maßnahmen abgeleitet, die dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
§51 TrinkwV | §52 TrinkwV 2023
Wie schnell muss ich nach einem Befund reagieren?
Die TrinkwV verlangt unverzügliches Handeln — das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis sollten Sie das Gesundheitsamt noch am selben oder nächsten Werktag nach Erhalt des Laborbefunds informieren. Die Beauftragung der Risikoabschätzung sollte innerhalb weniger Tage erfolgen. Je schneller Sie handeln, desto besser ist Ihre rechtliche Position gegenüber dem Gesundheitsamt.
§52 TrinkwV 2023

Risikoabschätzung & Leistungen

Was ist eine Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV?
Die Risikoabschätzung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bewertung der Trinkwasseranlage durch einen qualifizierten Sachverständigen. Sie umfasst eine Ortsbegehung, die Analyse der Anlagentechnik, die Bewertung von Temperaturführung, Stagnation und hygienischen Risiken sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Das Ergebnis wird dem Gesundheitsamt vorgelegt und dient als Grundlage für die weiteren Maßnahmen.
§51 TrinkwV 2023
Wann brauche ich eine Risikoabschätzung?
Eine Risikoabschätzung ist immer dann erforderlich, wenn bei der Legionellenuntersuchung der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml erreicht oder überschritten wird. Die Pflicht zur Beauftragung liegt beim Betreiber — nicht erst beim Gesundheitsamt. Darüber hinaus kann das Gesundheitsamt eine Risikoabschätzung auch bei wiederholten Auffälligkeiten unterhalb des Maßnahmenwerts anordnen.
§51 TrinkwV 2023
Was kostet eine Risikoabschätzung?
Die Kosten hängen von der Größe und Komplexität der Anlage ab. Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit einer zentralen Warmwasserbereitung liegen die Kosten in der Regel im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Gemessen an den möglichen Konsequenzen einer Nichtdurchführung — Bußgelder bis 25.000 Euro, behördliche Anordnungen, Haftungsrisiken — ist die Risikoabschätzung eine vergleichsweise günstige Investition.
§51 TrinkwV | §74 TrinkwV 2023
Was ist eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023?
Die Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 Blatt 2 ist eine systematische Überprüfung einer Trinkwasseranlage vor oder bei Inbetriebnahme. Sie stellt sicher, dass die Anlage hygienisch einwandfrei errichtet wurde und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Inspektion umfasst unter anderem die Prüfung von Materialien, Rohrleitungsführung, Temperaturhaltung und Dokumentation.
VDI 6023 Blatt 2

Betreiberpflichten

Wer gilt als Betreiber im Sinne der TrinkwV?
Betreiber ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft über eine Trinkwasseranlage ausübt. Bei Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserbereitung ist das in der Regel der Eigentümer oder die beauftragte Hausverwaltung. Bei WEG liegt die Verantwortung bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter. Auch Hotels, Pflegeheime und Gewerbebetriebe mit eigener Trinkwasseranlage gelten als Betreiber.
§2 Nr. 3 TrinkwV 2023
Welche Pflichten hat ein Betreiber nach TrinkwV 2023?
Die TrinkwV 2023 definiert in den §§49–52 vier zentrale Pflichten: die Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt, die regelmäßige Untersuchungspflicht auf Legionellen, die Meldepflicht bei Überschreitung des Maßnahmenwerts und die Pflicht zur Risikoabschätzung bei positiven Befunden. Hinzu kommen Dokumentations- und Informationspflichten gegenüber Mietern und Nutzern.
§§49–52 TrinkwV 2023
Was passiert bei Verstößen gegen Betreiberpflichten?
Verstöße gegen die Betreiberpflichten sind Ordnungswidrigkeiten nach §74 TrinkwV und können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann das Gesundheitsamt behördliche Anordnungen erlassen, einschließlich Nutzungseinschränkungen der Trinkwasseranlage. Im Schadensfall drohen zusätzlich zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen.
§74 TrinkwV | §64 TrinkwV 2023
Muss ich als WEG auch Betreiberpflichten erfüllen?
Ja. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist als Betreiber der gemeinschaftlichen Trinkwasseranlage verantwortlich. Die Pflichten werden in der Regel durch den Verwalter wahrgenommen, der die regelmäßige Beprobung organisiert und im Befundfall die erforderlichen Schritte einleitet. Die Kosten werden über das Hausgeld bzw. die Betriebskostenabrechnung umgelegt.
§2 Nr. 3 TrinkwV | WEG §18

Schwermetalle & Trinkwasserqualität

Welche Schwermetalle können im Trinkwasser vorkommen?
Die häufigsten Schwermetalle im Trinkwasser sind Blei, Kupfer, Nickel und Cadmium. Sie gelangen in der Regel nicht aus dem Versorgungsnetz, sondern aus der Hausinstallation — insbesondere aus älteren Rohrleitungen, Lötverbindungen und Armaturen. Die TrinkwV legt für jedes Schwermetall einen Grenzwert fest, dessen Überschreitung Maßnahmen erfordert.
TrinkwV 2023 Anlage 2
Wie erkenne ich eine Schwermetallbelastung?
Eine Schwermetallbelastung ist mit bloßem Auge nicht erkennbar — das Wasser kann klar und geschmacksneutral sein und dennoch erhöhte Werte aufweisen. Sicherheit gibt nur eine Laboranalyse, bei der eine Stagnationsprobe (Wasser, das mindestens vier Stunden in der Leitung stand) untersucht wird. Bei Verdacht auf Bleirohre oder bei Beschwerden von Nutzern sollte eine Untersuchung zeitnah veranlasst werden.
TrinkwV 2023 | DIN EN ISO 17294
Sind alte Bleirohre noch in Betrieb?
Ja, in Altbauten, die vor 1973 errichtet wurden, können noch Bleirohre verbaut sein. Seit 2013 gilt ein verschärfter Grenzwert von 10 Mikrogramm Blei pro Liter. Bleirohre können diesen Grenzwert insbesondere bei Stagnation nicht einhalten und müssen ausgetauscht werden. Ob Bleirohre vorhanden sind, lässt sich durch eine Sichtprüfung im Keller und eine Wasseranalyse feststellen.
TrinkwV 2023 Anlage 2 | DVGW W 557
Was kann ich bei erhöhten Nickel- oder Kupferwerten tun?
Erhöhte Nickel- oder Kupferwerte stammen häufig aus Armaturen oder Rohrleitungen und treten vor allem nach längerer Stagnation auf. Als Sofortmaßnahme empfiehlt es sich, das Wasser nach längerem Stillstand ablaufen zu lassen, bevor es zum Trinken oder Kochen verwendet wird. Langfristig kann der Austausch betroffener Armaturen oder Leitungsabschnitte erforderlich sein. Eine fachkundige Bewertung der Anlage hilft, die Ursache zu identifizieren und gezielte Maßnahmen abzuleiten.
TrinkwV 2023 Anlage 2

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